Unsere Leistungen

Leistungen

Unser umfangreiches Leistungsspektrum

Implantologie ist die Methode, bei der künstliche Zahnwurzeln in den Kiefer eingesetzt werden, um fehlende Zähne dauerhaft zu ersetzen.

Diese Materialien werden in der Zahntechnik-/medizin verwendet, um gut verträglichen und ästhetisch ansprechenden Zahnersatz herzustellen, insbesondere für Kronen- und Brücken, sowie Implantate.

Zahnprothetik bedeutet, natürliche Zähne auf unterschiedlichste Weise zu ersetzen, was alle biologischen, biomechanischen, funktionellen, psycho-sozialen, materialkundlichen und technologischen Aspekte in die Therapie mit einschließt.

Eine Technologie in der Zahntechnik/Medizin, die computergestütztes Design (CAD) und computergestützte Fertigung (CAM) einsetzt, um präzisen Zahnersatz wie Kronen und Brücken herzustellen.

Die Geschiebe- und Teleskoptechnik verbindet Teil- oder Vollprothesen mit festem herausnehmbaren Zahnersatz durch präzise Verbindungen für stabilen Halt und sehr guter Ästhetik.

Provisorische Versorgungen sind temporäre Zahnersätze, die Schutz und Funktionalität bieten, bis der endgültige Zahnersatz eingesetzt wird. Sie sorgen für Komfort und Ästhetik während der Behandlungsphase.

Made in Germany

Zahnersatz “Made in Germany” bietet höchste Qualität und Präzision – langlebig, ästhetisch und zuverlässig.

Zertifiziert

Zertifizierte Materialauswahl aus Europa steht für geprüfte Qualität und Sicherheit – hochwertige, langlebige Materialien für beste Ergebnisse.

FAQs

Häufige Fragen und die passenden Antworten

Fragen zum Zahnersatz: Welcher Zahnersatz ist zu empfehlen?

Fazit. Bei den Vorderzähnen kann eine Zahnbrücke durchaus die bessere Lösung sein. Dass allerdings im Normalfall der Brücke gesunde Zahnsubstanz geopfert werden muss, spricht grundsätzlich für das Implantat. Bei den Backenzähnen hingegen bietet sich zumeist ein Implantat an.

Prinzipiell können Implantate ein Leben lang halten. Laut statistischen Angaben sind nach 10 Jahren noch 93 bis 98 % voll funktionstüchtig, nach 15 Jahren sind es ungefähr 92 %. In der Regel hängt die Zahnimplantat-Haltbarkeit nicht vom Implantat, sondern von der unmittelbaren Umgebung – also dem Kiefer – ab.

Implantate gelten als Goldstandard beim Zahnersatz.

Wenn Sie Zahnersatz benötigen, erstellt Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt einen so genannten Heil- und Kostenplan, der dokumentiert, wie die Behandlung aussehen soll und welche Kosten voraussichtlich entstehen. Er ist Grundlage für die Entscheidung der Krankenversicherung, wie hoch der Zuschuss für die Patientin oder den Patienten ausfällt.

Seit 1. Januar 2023 wird der Heil- und Kostenplan den Patienten nicht mehr auf Papier ausgehändigt, sondern in der Zahnarztpraxis elektronisch erstellt und der Krankenkasse übermittelt, sobald der Patient sein Einverständnis erteilt hat.

 

1) Erstellung eines Heil- und Kostenplans

Hat Ihr Zahnarzt festgestellt, dass Sie Kronen, Brücken oder Prothesen benötigen, wird er einen elektronischen Heil- und Kostenplan (eHKP) vorbereiten. Auf diesem Plan befinden sich Angaben zum Zahnstatus in Ihrem Mund (Befund), zur Regelversorgung sowie zur geplanten Therapie und den voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten.

 

2) Prüfung und Genehmigung

Bevor mit der Behandlung begonnen werden kann, muss die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan prüfen, bewilligen und den Festzuschuss festlegen. Die Genehmigung wird ebenfalls auf elektronischem Weg an Ihre Zahnarztpraxis übermittelt, zusätzlich erhalten Sie von der Krankenkasse ein Genehmigungsschreiben per Post. Der Genehmigungsprozess dauert in der Regel nur wenige Tage.

 

3) Behandlung

Ist der Heil- und Kostenplan bewilligt, führt der Zahnarzt die Behandlung durch. Grundsätzlich darf mit der Behandlung erst begonnen werden, nachdem die Krankenkasse den Festzuschuss festgesetzt hat. Ausnahmen gibt es nur für akute Reparaturmaßnahmen. Die Zusage der Krankenkasse ist ein halbes Jahr gültig, innerhalb dieser Zeit muss der Zahnersatz eingegliedert sein. Sollte sich während der Behandlung herausstellen, dass der Heil- und Kostenplan geändert werden muss, so muss dieser der Krankenkasse erneut zur Prüfung und Festsetzung des Festzuschusses vorgelegt werden.

 

4) Abrechnung

Nach der Behandlung erhalten Sie von Ihrer Zahnarztpraxis eine Rechnung über den von Ihnen zu zahlenden Eigenanteil. Besteht eine Zahnzusatzversicherung, schicken Sie die Rechnung an Ihren Versicherer, um die Erstattung zu erhalten.

Wenn Sie eine überwiegend oder rein andersartige Versorgung wählen, erhalten Sie eine Rechnung über die Gesamtkosten, darunter das abgebildete Formular „Direktabrechnung Zahnersatz“. Dieses Formular reichen Sie zusammen mit den weiteren Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse zahlt Ihnen dann die Festzuschüsse direkt aus, für die Begleichung der Rechnung gegenüber der Praxis sind Sie zuständig.